Notariat

Herr Dr. B. Beisenkötter und Herr D. Funke sind als Notare Träger eines öffentlichen Amtes. Ihre Aufgabe als Notare besteht darin, für alle Beteiligten einer Urkunde neutral eine insgesamt ausgewogene und rechtlich präzise Lösung vorzuschlagen und zu erarbeiten.

Der Gesetzgeber hat für bestimmte Rechtsgeschäfte die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar vorgeschrieben. Typischer Weise sind dies Vorgänge, die besonders weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen und/oder bei denen eine korrekte Formulierung, Schutz vor Übereilung und vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind.

Zuständig ist der Notar insbesondere für:

  • die Gründung, Umgestaltung sowie Veräußerung von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG
  • die Übertragung und Belastung von Immobilien 
  • die Bildung von Wohn- oder Teileigentum
  • die Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten 
  • die Erbverträge, Testamente,
  • Gestaltung von Unternehmensnachfolgen,
  • Ehe- und Partnerschaftsverträge sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • die Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen“